Einfach mal bei der VG Media anfragen

Es ist zum Glück selten, dass sich ein Gesetz völlig absehbar in ein totales Desaster verwandelt. Mit dem Leistungsschutzrecht ist das jetzt passiert. Wir erinnern uns: Einige Verleger fanden es schlecht, dass Google in ihrer Suche und auf Google News kleine Snippets ihrer Artikel anzeigte und wollten dafür Geld haben. Daher lobbyierten sie so lange bei der Bundesregierung, dass diese aus unerfindlichen Gründen das Leistungsschutzrecht beschlossen hat.

In der Folge sollten dann diese Snippets kostenpflichtig werden, zu damals noch unbekannten Konditionen. Auch die Klärung, was überhaupt ein Snippet ist oder welche kleinen Textfragmente noch kostenlos sein sollten, überließ unsere Regierung den Gerichten und schuf so maximale Rechtsunsicherheit. In der Folge machten einige kleinere Anbieter und Aggregatoren dicht oder listeten die Verlagsinhalte aus: Rivva schmiss über 600 Blogs aus dem Index und der Nachrichtendienst für Historiker schloss seine Pforten erst ganz, versuchte dann einen Neustart und ist jetzt wieder tot. Auch ich habe meine tägliche Presseschau Links.Historische damals dicht gemacht, einfach weil es keinen Sinn macht, sich für ein Hobbyprojekt in teure juristische Scharmützel mit finanzstarken Verlagen zu begeben. Auch Planet History enthält ganz bewusst keine Blogs von Verlagen. Als Folge gibt es momentan keine Presseschau zu historischen Themen mehr, was sicherlich ein Verlust für alle historisch interessierten Menschen ist.

Nachdem dann lange Zeit nichts passiert ist und das LSR als Zombiegesetz zwar gültig war, aber von keinem angewendet wurde, schlossen sich einige Verlage zusammen und beauftragten die VG Media mit der Durchsetzung der Ansprüche. Bis zu 11% der Umsätze plus Mehrwertsteuer will die VG Media kassieren – und beißt sich gerade an Google die Zähne aus. Der Suchmaschinenkonzern will nicht zahlen, das Kartellamt hat alle Beschwerden der VG Media abgewiesen und damit sind die rechtlichen Möglichkeiten erstmal ausgeschöpft: Ohne einen Listungszwang für kostenpflichtige Snippets besteht für Google & Co immer noch die Möglichkeit, die kostenpflichtigen Inhalte einfach aus dem Index zu werfen. T-Online, GMX und Web.de haben bereits die Verlagsinhalte aus ihren Suchergebnissen geschmissen und auch Google hat die Folterwerkzeuge bereits gezeigt: Alle VG Media-LSR-Inhalte sollen zukünftig nur noch die Überschriften ohne Snippets, ohne Vorschaubilder und damit nur stark verstümmelt angezeigt werden.

Für die betroffenen Verlage ist dies durchaus existenzbedrohend: Ein größerer Teil ihrer Besucher kommt per Suchmaschine. Fehlende Snippets dürften den Suchmaschinentraffic stark einbrechen lassen und Google hat noch die stärkeren Folterwerkzeuge in der Hinterhand: Neben einer Totalauslistung besteht auch noch die Möglichkeit, Seiten ohne vernünftige Vorschau einfach deutlich schlechter zu listen. Dies ist auch im Interesse der Nutzer: Ich will von einer Suchmaschine die besten Ergebnisse und eine schnelle Übersicht. Durch irgendwelche Gesetze beschnittene Suchtreffer, deren Relevanz ich auf den ersten Blick nicht bewerten kann, weil wichtige Informationen fehlen, sind eben keine guten Suchtreffer.

Das blumig verklausulierte Eingeständnis der Niederlage kam diese Woche: Die VG Media gewährt Google eine “widerrufliche Gratiseinwilligung” zur Nutzung ihrer Inhalte. Das ist jetzt das völlige Desaster: Zuerst versucht man ein Gesetz zu schaffen, mit dem man Google zur Zahlung verpflichten will. Damit richtet man einen riesigen Flurschaden unter kleineren Suchmaschinen und Aggregatoren an, schafft eine enorme Rechtsunsicherheit und poltert massiv gegen den “Monopolisten Google”. Und dann gibt man ihm ein Gratisnutzungsrecht und will Geld von kleinen Suchmaschinen, die nicht die Marktmacht von Google haben. Das ist das totale Desaster.

Ich habe mir daher einfach mal den Spaß gegönnt und bei der VG Media angefragt, ob sie mir auch eine “widerrufliche Gratiseinwilligung” erteilt:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Betreiber von PlanetHistory.de, einem Blogaggregator und war bis zur Einführung des Leistungsschutzrechtes Betreiber von Links.Historische, einer täglichen Presseschau für geschichtswissenschaftliche Zeitungsartikel. Die Einführung des Leistungsschutzrechtes zwang mich leider, die Links.Historische einzustellen und alle durch Sie vertretenen Blogs auszulisten. Für  Hobbyprojekte ohne Werbung und ohne Einnahmen war es für mich nicht vertretbar, für Lizenzen Geld aus eigener Tasche zu zahlen. Dies finde ich sehr schade.

Aus der Presse entnehme ich nun, dass Ihre Organisation Google eine “widerrufliche Gratiseinwilligung” erteilt hat, welche dem Konzern ein kostenloses Nutzungsrecht für Ihre Inhalte einräumt. Gleichzeitig lese ich, dass Vertreter der VG Media und der von ihr vertretenen Verlage die Marktmacht von Google stark kritisieren und es sogar als “Monopolist” bezeichnen. Eine kostenlose Nutzungslizenz für Google bei gleichzeitiger Zahlungspflicht für kleinere Anbieter stärkt allerdings die Marktposition von Google. So gibt es nach dem Aus für meine Seite Links.Historische und dem Nachrichtendienst für Historiker (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nachrichtendienst-fuer-Historiker-stellt-wegen-Leistungsschutzrecht-Betrieb-ein-1819668.html) aufgrund des von Ihnen vertretenen Leistungsschutzrechts keine Presseschau zu geschichtswissenschaftlichen Themen mehr – und so bleibt für die tägliche Recherche von tausenden Historikern und Geschichtsinteressierten nur noch Google News. Auch für die Suche in Geschichtsblogs von Verlagen bleibt nur noch Google. Dies ist sicherlich nicht in Ihrem Sinne und daher bitte ich Sie ebenfalls um die Einräumung einer “widerruflichen Gratiseinwilligung”. Sie sind nach §13 des UrhWahrnG zu folgendem verpflichtet:

(3) Berechnungsgrundlage für die Tarife sollen in der Regel die geldwerten Vorteile sein, die durch die Verwertung erzielt werden. Die Tarife können sich auch auf andere Berechnungsgrundlagen stützen, wenn diese ausreichende, mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand zu erfassende Anhaltspunkte für die durch die Verwertung erzielten Vorteile ergeben. […] Die Verwertungsgesellschaft soll bei der Tarifgestaltung und bei der Einziehung der tariflichen Vergütung auf religiöse, kulturelle und soziale Belange der zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten einschließlich der Belange der Jugendpflege angemessene Rücksicht nehmen.”

Ein Gratisnutzungsrecht für einen milliardenschweren Konzern bei gleichzeitiger Zahlungsverpflichtung für  privat betriebene, nichtkommerzielle, wissenschaftliche Internetseiten würde dem Gesetz ganz klar widersprechen. Für die Antwort setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen.

Ich werde berichten, wenn eine Antwort eintrifft.

Dieser Beitrag wurde unter Politik abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

74 Antworten zu Einfach mal bei der VG Media anfragen

  1. @HeptaSean sagt:

    Einfach mal bei der VG Media anfragen – http://t.co/EE0llx9rbl

  2. @HeptaSean sagt:

    Einfach mal bei der VG Media anfragen – http://t.co/EE0llx9rbl

  3. @fwhamm sagt:

    Einfach mal bei der VG Media anfragen http://t.co/xrlEfa1sDp #LSR

  4. Pingback: Dentaku » Schmalenstroer.net: Einfach mal bei der VG Media anfragen

  5. Pingback: Dentaku » Schmalenstroer.net: Einfach mal bei der VG Media anfragen

  6. RT @Planet_History: [http://t.co/9Oyr2HIDYS] Einfach mal bei der VG Media anfragen http://t.co/pzudCbFYNf

  7. Pingback: Einfach mal bei der VG Media anfragen | Schmalenstroer.net | linkhalde

  8. RT @Mareike2405 Einfach mal bei der VG Media anfragen: @MschFr will auch eine ‚widerrufliche Gratiseinwilligung‘ http://t.co/ydJwmyRQ5K #LSR

  9. @Szlauszaf sagt:

    Einfach mal bei der VG media anfragen http://t.co/UEyP5cisJw

  10. Einfach mal bei der VG Media anfragen http://t.co/sx4fHcYBh3 via @delicious

  11. @spacepengu sagt:

    RT @Tmo_Wizard: Einfach mal bei der VG Media anfragen | http://t.co/BXwSPCuf6Y http://t.co/PPQTqtKv5H

  12. @trenc sagt:

    RT @Johannes: Einfach mal bei der VG Media anfragen http://t.co/sx4fHcYBh3 via @delicious

  13. @diuuk sagt:

    @nggalai @marcel_baur Jeder soll sich blamieren wie er will. Das Üble ist aber der massive Kollateralschaden: http://t.co/fnmNZxD6U6

  14. @nggalai sagt:

    RT @diuuk: @nggalai @marcel_baur Jeder soll sich blamieren wie er will. Das Üble ist aber der massive Kollateralschaden: http://t.co/fnmNZx…

  15. @envone sagt:

    RT @diuuk: @nggalai @marcel_baur Jeder soll sich blamieren wie er will. Das Üble ist aber der massive Kollateralschaden: http://t.co/fnmNZx…

  16. Pingback: Sie reden! » Episode 028 – Who you gonna talk?

  17. Fred sagt:

    Guten Tag,

    was kam denn letztendlich dabei raus?

    Abraço,
    Fred

  18. Autsch sagt:

    Herr Keese von Springer sagte jetzt kürzlich Folgendes zur Diskriminierung sonstiger Nutzer gegenüber Google:

    “Geht nicht anders. Kleine nicht mächtig genug, um zu nötigen. Ohne Nötigung kein Gratis.“

    Die Bevorzugung von Google gegenüber anderen Nutzern (also anderen Suchmaschinen und sonstigen Aggregatoren) wird also mit Googles Marktmacht und vermeintlicher Nötigung/Erpressung begründet. Eine nach meinem Dafürhalten rechtlich sehr dünne und — aus Sicht der sonstigen Nutzer — ziemlich absurde Begründung. Der Sinn und Zweck des Kontrahierungszwanges und des Gleichbehandlungsgebots aus § 11 UrhWG ist ja gerade, dass auch wirtschaftlich schwächere Nutzer die gleichen Konditionen von (dem gesetzlich-akzeptierten Kartell) VG Media erhalten. Im übrigen bringen auch kleinere Nutzer den Verlagen Traffic auf die eigenen Seiten, nur im Vergleich zu Google halt in geringerem Umfang, was freilich wiederum mit einem geringeren Umfang der vermeintlichen Nutzung des Leistungsschutzrechts einhergeht.

    Hierbei hilft Springer/VG Media wohl auch kein Verweis auf den veröffentlichten Tarif (der im Zweifel halt abgeändert werden müsste). Im Übrigen wurde der Tarif auch nicht von dem Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) genehmigt, wie Herr Keese meint, sondern diesem lediglich informatorisch mitgeteilt (und zwar zu einer Zeit als noch keine Bevorzugung von Google stattfand). Eine genaue Überprüfung des Tarifs findet hingegen erst in den laufenden Verfahren vor der Schiedsstelle des DPMA statt.

    Ob die VG Media damit durchkommt, hängt wohl im Wesentlichen vom DPMA ab, das als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebot durch die VG Media sorgen müsste. Betroffene Nutzer, denen eine Gratislizenz verweigert wurde, könnten jedenfalls in einem ersten Schritt entsprechende Beschwerden an das DPMA (DPMA – Staatsaufsicht -, Zweibrückenstraße 12, 80331 München) richten, um das DPMA (das etwas träge sein mag) zügig auf die Spur zu setzen. Zum anderen kann ich mir vorstellen, dass auch über zivilrechtliche Klagen von betroffenen Nutzern und über das Kartellamt weiterer Druck entsteht (was allerdings seine Zeit dauern dürfte).

    Bis dahin ist leider mit weiteren erheblichen Flurschaden wegen des LSR und dessen verquere Handhabung durch Springer/VG Media zu rechnen.

  19. Volker sagt:

    Hallo!

    Die 14 Tage (incl. großzügigem Puffer) sind nun um. Hat sich da (irgend)etwas bewegt?

    Danke!

  20. Michael sagt:

    Gibts was aktuelles in dieser Angelegenheit?

Kommentare sind geschlossen.