Irrheberrecht

Die Mannheimer rem haben sich in der letzten Zeit völlig zurecht den Ruf als Buhmann zugelegt: Sie führen gerade den gefährlichsten Rechtsstreit im Kulturbereich. Dabei geht es um ein Gemälde. Dieses hängt in den rem, der Maler ist seit über 70 Jahren tot und damit ist es gemeinfrei. Jeder kann damit eigentlich machen, was er will, es auf der eigenen Webseite zeigen, es ausdrucken und an die Wand hängen, dem Wagner mit Photoshop eine rote Clownsnase verpassen und es natürlich auch kommerziell nutzen. Wenn ich will, kann ich auch ein Poster oder eine Kaffeetasse mit einem gemeinfreien Bild verkaufen.

Die rem sehen dies aber anders und um dies umzusetzen, attackieren sie eine der wichtigsten Grundlagen der Kultur im Internet: Der fehlenden Schutzwürdigkeit von 2D-Reproduktionen. Das Bild hängt in Mannheim an einer Wand. Im Internet findet sich ein Digitalisat. Dieses wurde von einem hauseigenen Reproduktionsfotografen aufgenommen und auf dessen Rechte pochen die rem. In der bisherigen Rechtssprechung ist die Lage klar: Wer nur eine reine Reproduktion eines 2D-Werkes, also etwa eines Gemäldes oder eines Fotos herstellt, erwirbt damit keine erneuten Schutzrechte. Abbildungen von 3D-Werken hingegen sind normal urheberrechtlich geschützt.

Was ist jetzt das gefährliche daran? Wenn sich die Rechtsauffassung der Kläger durchsetzt, muss man größere Teile des „Kultur-Internets“ löschen. Plötzlich sind dann Bilder, die gemeinfrei sind, über diesen Umweg wieder geschützt. Es hat wohl kaum einer nachgehalten, welcher Reproduktionsfotograf ein Bild digitalisiert hat. Ich kann bei den meisten Bildern auch nicht nachschauen, wie alt die Reproduktion ist – wer etwa nach der Mona Lisa sucht, wird haufenweise Abbildungen finden, aber nichts über das jeweilige Digitalisat. Eine Nutzung wird damit unmöglich. Auch große Onlinearchive wie die Wikimedia Commons oder die Europeana müssten größere Teile ihrer Inhalte löschen. Tausende private Seiten müssten alle ihre Bilderarchive neu durchforsten. Es wäre zu befürchten, dass tausende Bilder nicht mehr im Internet anzuschauen sind. Aus Sicht eines kulturinteressierten Bürgers ist das ein Desaster.

Das Vorgehen der rem ist dabei auch nicht gerade die feine Art. Statt sich zuerst mit der Wikipedia auseinanderzusetzen, welche durchaus die nötige Kriegskasse für solche Rechtsstreitigkeiten hat, werden gerade kleine Nachnutzer abgemahnt. Die haben normalerweise aber nicht die nötigen finanziellen Mittel, um sich effektiv zur Wehr zu setzen. Dabei sollte man auch nicht die psychologischen Kosten vernachlässigen: Wer finanziell nicht ganz so im Geldspeicher wohnt, für den ist so ein Rechtsstreit extrem belastend. Man muss nur einmal kurz die Erfahrungsberichte diverser Abgemahnopfer lesen, um zu verstehen, dass es moralisch falsch ist, massiv aufgrund einer derartig von der Norm abweichenden Rechtsauffassung abzumahnen. Das Vorgehen der rem hat bereits dazu geführt, dass eine kleine Seite rund ums Musiktheater vorerst vom Netz ist.

Nach aufbrausender Kritik geben sich die rem dann wieder versöhnlich und versuchen die Wogen zu glätten. Dabei zeigt es sich aber, dass die Verantwortlichen anscheinend nicht wissen, wie gefährlich ihr Vorgehen ist.

Am Ende haben wir hier wieder ein klassisches Beispiel der Tragödie der Commons: Jemand versucht, der Allgemeinheit etwas wegzunehmen und damit Profit zu machen. Der Profit ist minimal – die rem wollen 250€ pro Bildlizenz. Das ist für Privatleute viel Geld und ich würde niemals so viel für eine Bildlizenz für mein privates Blog hier zahlen, aber im großen Ganzen ist das nichts: Die Einnahmen der rem dürften bei wenigen tausend Euro pro Jahr liegen. Die Google Reverse-Bildersuche zeigt, dass das fragliche Wagner-Bild auf 600 Seiten zu finden ist. Davon sind viele Wikipedia-Unterseiten, Wikipedia-Sprachversionen oder Wikipedia-Mirrors. Dazu kommen viele kleine Webseiten, die das Bild nutzen, weil es nunmal gemeinfrei ist und höchstwahrscheinlich nicht 250€ zahlen würden. Viel gibt es nicht zu verdienen, was auch die rem selbst zugeben. Und es ist auch ein schönes Beispiel dafür, wie Verantwortliche das große Ganze aus den Augen verlieren. Denn die rem begründen ihr Vorgenen damit, dass „das Fertigen der Fotografie mit Steuergeldern finanziert wurde und die Kulturetats immer knapper werden.“ Daher zieht man in einen juristisch gewagten Kampf, attackiert die Grundlagen digitaler Kultur und gefährdet damit hunderte digitale Kulturprojekte.

Dieser Beitrag wurde unter Wikipedia veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

10 Antworten zu Irrheberrecht

  1. Pingback: Planet History (@Planet_History)

  2. Pingback: Michael Speier (@Tmo_Wizard)

  3. Pingback: @AnjaKikaHist

  4. ungenannter Wikipedianer sagt:

    Danke für den Link auf die ausführliche Stellungnahme der rem, hatte ich noch gar nicht gesehen. Der Text ist wirklich irrwitzig. Da wird dem gemeinen Volk die demokratische Legitimation abgesprochen, Fotos zu veröffentlichen. Von einer demokratischen Wahl der Leitung dieses quasi-staatlichen Museums (das überdies mit steuerbegünstigten Stiftungsgeldern fett alimentiert ist) habe ich andererseits auch noch nie etwas gehört…

    Auch interessant: eine gute Reproduktion erfordere dies und jenes Geschick und einen riesigen Aufwand. Andernfalls könne man letztlich gar nicht im Museum fotografieren, weil es so dunkel sei. Wenn ich aber genau das gemacht habe (und zwar ohne Blitz und Stativ und mit ständiger Begleitung einer Aufsichtsperson, mit der ich auch noch positiv über die damals noch nicht ganz so allgegenwärtige Wikipedia sprach), wird mir 7 Jahre später vorgeworfen, geradezu kriminell das Hausrecht verletzt zu haben. Mit Bildern, die nach eigener Auffassung gar nicht brauchbar sind.

    So langsam freue ich mich fast schon auf den Prozess, bei der diese Museumsleitung (selbst wenn sie rein formaljuristisch gewinnen sollten) endgültig der öffentlichen Lächerlichkeit preisgeben wird.

  5. Pingback: @Erlkanzler

  6. Pingback: @th_schmid

  7. Pingback: @wkrauth

  8. Pingback: Maria Rottler (@MariaRottler)

  9. Pingback: stilangel (@stilangel)

  10. Pingback: Umleitung: Industrie 4.0, Irrheberrecht, SPD-Kanzlerkandidat, Homöopathie, digitale Folklore, Flüchtlinge und mehr. | zoom

Kommentare sind geschlossen.