Letztes Jahr stritt sich die Historikerzunft um die Studie der Unabhängigen Historikerkommission – Auswärtiges Amt. Deren Ergebnis, “Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik”, spaltete die Gemüter. Die Diskussion um die Rolle und Schuld von Behörden und Beamten war allerdings sehr fruchtbar und es ist abzusehen, dass nun auch weitere Behörden sich ihrer Vergangenheit stellen müssen und dabei einige Leichen im eigenen Keller finden. Leichen ist hierbei wörtlich gemeint – die Vernichtung der europäischen Juden benötigte die Mitarbeit praktisch jeder staatlichen Behörde und in kaum einer Behörde der frühen Bundesrepublik versammelten sich die alten Mitarbeiter nicht erneut.
Mittlerweile gibt es zu diversen Behörden Historikerkommissionen, welche die Rolle der jeweiligen Behörde im Dritten Reich untersuchen sollen. Die spannenste davon ist die zur Geschichte des Bundesnachrichtendienstes. Wir wissen bereits, dass unser Auslandsgeheimdienst aus der Organisation Gehlen entstand, welche sich unter Leitung von Reinhard Gehlen aus den Resten den Resten der Abteilung Fremde Heere Ost bildete. Gehlen ließ in der Endphase des Zweiten Weltkrieges seine nachrichtendienstlichen Materialien über die Sowjetarmen auf Mikrofilm vervielfältigen und vergrub sie in den österreichischen Alpen. Seine Einschätzung der Situation erwies sich schnell als treffend:
„Die Westmächte werden sich gegen den Verbündeten Russland wenden. Dabei werden sie mich, meine Mitarbeiter und meine kopierten Dokumente im Kampf gegen eine kommunistische Expansion benötigen, weil sie selbst keine Agenten dort besitzen.“
Trotz einiger Schwierigkeiten ging der Plan auf: Die Amerikaner heuerten Gehlen an und seine Organisation wurde zuerst Dienststelle der US-Armee, dann 1947 der neu gegründeten CIA unterstellt. Diese Organisation wurde schließlich 1953 in deutsche Verantwortung übergeben und 1956 zum Bundesnachrichtendienst. Diese Vorgeschichte erklärt, dass sich so viele ehemalige Nazis im Dienst versammeln. Wie viele, das weiß keiner genau. Das soll die Historikerkommission erkunden.
Diese hat jetzt einen handfesten Skandal aufgedeckt, welcher ein schlechtes Licht auf den Dienst wirft. Anscheinend wurden 2007 im Archiv des BND Personalakten alter Nazis vernichtet. Der BND selbst bezeichnet die Aktion als „bedauerlich und ärgerlich“, verweist darauf, dass die vernichteten Personalakten nur etwa zwei Prozent der für das Geschichtsprojekt relevanten Akten umfassen würden, welche als “nicht archivwürdig” eingestuft wurden. Diese seien daraufhin vernichtet worden.
Die Historikerkommission, zu der Jost Dülffer (Köln), Rolf-Dieter Müller (Potsdam), Klaus-Dietmar Henke (Dresden) und Wolfgang Krieger (Marburg) gehören, sieht dies völlig anders: Die vernichteten Akten seien historisch wertvoll gewesen. Zu den vernichteten Akten gehören unter anderem Personalakten von am Englandspiel beteiligter Personen oder gar Akten zu Personen, die selbst der mit ehemaligen Nazis durchsetzte BND für zu kriminell hielt, um sie einzustellen.
Was soll man dazu sagen? Der wirkliche Skandal ist das Jahr. Das haben die nicht 1957 gemacht, nicht 1967, nicht 1977, sondern… 2007. Vor vier Jahren wusste jeder, dass entsprechende Akten zu Naziverbrechern ein ganz heißes Eisen sind. Auch der Zeitpunkt der Vernichtung ist verdächtig: 2005 wurde Ernst Uhrlau Präsident des BND, unter dessen Leitung das jetzige Aufarbeitungsprojekt gestartet wurde. Und der erste Versuch, diese Geschichte vom Erlanger Historiker Gregor Schöllgen aufarbeiten zu lassen, scheiterte 2008 an Streitigkeiten über den Geheimhaltungsstatus von Akten aus den 1960er und 1970er Jahren. Ebenfalls bekannt sind die ewigen Rechtsstreite um die Freigabe von BND-Akten. Wer in so einem Kontext brisante Akten vernichtet, der erweckt automatisch den Eindruck, dass er etwas verbergen will.
Der Vorfall wirft aber auch Schatten auf die Rolle der Archivare. Es gibt keinen, der sich im eigenen Archiv so gut auskennt wie der zuständige Archivar. Und es liegt in der Natur eines Archives, dass nicht alle eingehenden Akten aufbewahrt werden können. Die Sortierung und Bewertung dieser Kassation liegt in den Händen der Archivare. Diese kontrollieren so das, was die spätere Forschung in die Hände bekommt und womit diese überhaupt arbeiten kann. Der Beruf des Archivares ist somit extrem verantwortungsvoll – denn was einmal vernichtet wurde, ist unwiederbringlich verloren. Die Archivare des BNDs haben entweder bei der Kassation gezeigt, dass sie diese Verantwortung nicht tragen können oder haben absichtlich vernichtet – und dann sollten sie die Verantwortung erst recht nicht tragen.
Für die Historikerkommission ist das eine schwierige Situation: Eigentlich kann sie ihre Arbeit direkt einstellen – da jetzt der Verdacht in der Welt ist, dass der BND im Vorfeld gezielt brisante Akten vernichtet hat, kann sie ihren Auftrag eigentlich gar nicht mehr erfüllen. Die Welt der Geheimdienste wird auch nach ihr mythenumrankt bleiben. Und ich will gar nicht wissen, wie vergiftet die Arbeit im BND-Archiv sein muss.
(Zu den interessanten Details am Rande, die keinen interessieren außer mich: Der BND agierte bis 1990 ohne gesetzliche Grundlage. Erst das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1983 und das darin formulierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung machten ein BND-Gesetz nötig. Dieses ließ nach dem Urteil dann noch 7 Jahre auf sich warten)
Update 2.12.2011: Archivalia verweist auf die Ohnmacht der gesetzlich vorgesehenen Archivare:
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Bundesarchivgesetz entscheidet das Bundesarchiv und nicht die Behörde, was archivwürdig ist. Auch wenn das Politische Archivs des Auswärtigen Amts das anders sieht: Behördenarchive sieht das Bundesarchivgesetz nicht vor. […] Dass es unter den BND-Archivalien einen Punkt "Archiv" mit Archivberichten gibt, heißt nicht, dass diese Registratur tatsächlich ein Archiv im Sinne des Bundesarchivgesetzes darstellt. […]
Wenn es in der WELT heißt: "Die Kommission habe den BND nun aufgefordert, keine Unterlagen mehr ohne Rücksprache mit dem Historikergremium zu vernichten.", dann stellt das die Sachlage auf den Kopf. Der BND darf auch mit Zustimmung der Kommission nichts vernichten. Allein das Bundesarchiv entscheidet über die Archivwürdigkeit. Wie schon bei den Bundeslöschtagen zeigt sich auch hier die Ohnmacht der gesetzlich vorgesehenen Archivare gegenüber mächtigen Behörden, die nach Gutdünken wild kassieren.
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