Die momentan spannenste geschichtspolitsche Auseinandersetzung tobt gerade zwischen Frankreich und der Türkei. Frau Steinbach kann da mit ihren unhaltbaren Linguistikstudien einfach nicht mithalten: Das französische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, welches das Leugnen des Völkermordes an den Armeniern unter Strafe stellt. Und das ist eben eine der Lieblingsbeschäftigungen der türkischen Regierung.
Aber fangen wir von vorne an: Während des Ersten Weltkrieges, in den Jahren 1915 und 1916, begeht die damalige jungtürkische Regierung des Osmanischen Reiches eines der bis dahin größten Verbrechen: Zwischen 300.000 und 1,5 Millionen Armenier werden durch Massakern und Todesmärsche getötet. Aufgrund von Planungen der Regierung. Nach dem Krieg, der Niederlage und des Zerfalls des Osmanischen Reiches kam die strafrechtliche Aufarbeitung unter dem Druck der siegreichen Entente nicht sehr weit – die sogenannten Unionistenprozesse führten zu 17 Todesurteilen, von denen allerdings nur drei vollstreckt wurden. Danach schwand das Interesse an einer weiteren Strafverfolgung und die Leugnung des Verbrechens begann – obwohl es genügend belastende Zeugenaussagen und Dokumente gibt.
Ausführlichere Informationen liefern dieser Zeit-Artikel, die Wikipedia oder die NDR-Dokumentation Aghet – Ein Völkermord, welche wohl die einflussreichste Doku zum Thema ist. Außerdem lohnt sich natürlich immer der Besuch einer guten Bibliothek.
Die Geschichte dieses Mordens gehört zu den wohl umstrittensten weltweit. Eine aktive, lautstarke und einflussreiche armenische Diaspora fordert die offizielle Anerkennung als Völkermord während die türkische Seite kräftig dagegen hält. Immerhin sind die Jungtürken, deren Abwehr der Entente bei Gallipoli und natürlich Staatsgründer Kemal Atatürk die ideologischen Grundpfeiler des türkischen Nationalismus. Eine Anerkennung des Völkermordes würde dieses Bild nachhaltig beschädigen.
Zwischen die Fronten geraten immer wieder ausländische Regierungen. Gerne werden etwa in Parlamente Resolutionen eingebracht, welche eine Anerkennung des Völkermordes durch das jeweilige Gremium erreichen wollen. Und wer kann das aufgrund der großen Faktenlage schon ablehnen? Vor allem, wenn ein gewisser Adolf Hitler 1939 fragte “Wer redet heute noch von der Vernichtung der Armenier?” Auf der anderen Seite steht dann die türkische Diplomatie, welche die harten Bandagen auspackt, um eben solche Resolutionen zu verhindern. Es ist immer wieder interessant, zu sehen wie sich diverse Politiker um klare Worte winden.
Jetzt also Frankreich. Die Rolle des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy ist dabei elementar und zweifelhaft zugleich: Im Wahlkampf 2007 gab er – wie auch Ségolène Royal – das Versprechen, eben dieses Gesetz durchzusetzen. Angesichts von einer halben Millionen armenischstämmiger Wähler in Frankreich ist dies ein cleverer Wahlkampftrick. Wikileaks enthüllte aber 2010, dass er einen Tag nach seiner Amtsübernahme der türkischen Regierung durch seinen diplomatischen Berater mitteilen ließ, dass er das Gesetz auf die lange Bank schieben und einen stillen Tod sterben lassen werde.
Nun stehen erneute Wahlen an und für Sarkozy läuft es nicht gerade gut – Umfragen verorten ihn deutlich hinter dem sozialistischen Kandidaten François Hollande. Ihm kann nur eine Nicht-Zulassung der rechten Kanditatin Marine Le Pen helfen – und die halben Millionen armenischen Stimmen.
Plötzlich kam daher Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren, welches fünf Jahre auf Eis lag und ja eigentlich einen stillen Tod sterben sollte. Jetzt besitzt Frankreich ein im Parlament beschlossenes Gesetz, welches das “Leugnen eines in Frankreich anerkannten Völkermordes” unter Strafe stellt. Neben dem Holocaust ist dies nur der Genozid an den Armeniern. Wer leugnet, kann bis zu einem Jahr ins Gefängnis wandern oder mit einer Geldstrafe von bis zu 45.000€ belegt werden.
Noch ist das Gesetz allerdings nicht in trockenen Tüchern: Letzte Woche Dienstag legten 77 Senatoren und 65 Abgeordnete der Nationalversammlung eine Beschwerde beim französischen Verfassungsgericht, dem Conseil constitutionnel, ein. Das Gesetz sei verfassungswidrig, da nur ein Gericht und kein Parlament einen Völkermord als Tatsache anerkennen könne. Sarkozy kündigte daraufhin an, das Gesetz notfalls zu modifizieren, es werde auf jeden Fall von ihm unterzeichnet.
Erwartungsgemäß tobt die türkische Seite: Es wird mit dem Abbruch der diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen gedroht, gerne auch mal etwas mit dem Säbel gerasselt und vor allem verbal kräftig ausgeteilt. So verkündete Ministerpräsident Erdogan, dass das Gesetz ein “Massaker an der Meinungsfreiheit” sei und “null und nichtig”. Im Internet schäumen die nationalistischen Kommentatoren, es wird fleißig gepöbelt und die in solchen Fällen üblichen Hackerattacken laufen natürlich auch schon.
Wie bewertet man sowas? Einerseits ist es natürlich begrüßenswert, dass militanten Leugnern etwas entgegengesetzt wird. Nicht nur die Türkei, sondern auch viele andere Staaten tun sich schwer mit der Anerkennung von Völkermorden – nicht ganz zu Unrecht keilt die türkische Seite zurück und wirft den Franzosen einen Völkermord in Algerien vor. Und wer freut sich nicht, wenn militante Neonazis wegen Holocaustleugnung in den Bau wandern? Wieso soll dies bei militanten Armenienleugnern nicht auch so sein?
Auf der anderen Seite läuft hier natürlich ganz klar etwas schief: Es ist einfach falsch, Gesetze als so derart durchsichtiges Wahlkampfmanöver zu erlassen – dagegen sind selbst die Hotelgesetze der FDP subtil. Die Bewertung eines solchen Verbrechens ist zuerst Aufgabe von Historikern. Parlamentarier besitzen einfach nicht die Quellenkenntnis und das historische Wissen, um solche Vorgänge bewerten zu können. Dazu kommt, dass Gesetze, welche eine bestimmte Sicht auf die Vergangenheit vorschreiben und andere Sichtweisen bestrafen, in den meisten Fällen nicht zur Aufklärung, sondern zur Unterdrückung der historischen Tatsachen benutzt werden. So gibt es etwa in der Türkei den Artikel 301 des Strafgesetzbuches, welcher die “Beleidigung der türkischen Nation, des Staates der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates” unter Strafe stellt. Wer den Völkermord an den Armeniern Völkermord nennt, hat daher schnell einen Prozess am Hals. Ebenso schwierig ist die Lage in Russland. Die Liste könnte man fast beliebig weiterführen. Gesetze, welche eine bestimmte Sicht der Vergangenheit ferstschreiben, sind immer kritisch und brandgefährlich. Die Frage ist, ob man einer Völkermordleugnung nicht besser mit Fakten, historischer Forschung, Aufklärung und Information entgegnet anstatt dieses gefährliche Werkzeug zu nutzen.
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