Frankreich: Verfassungsrat kippt Armenien-Gesetz

Anfang des Monats hatte ich über die momentane türkisch-französische vergangenheitspolitische Kontroverse um den Völkermord an den Armeniern während des Ersten Weltkrieges gebloggt. Im Kern geht es um ein Gesetz, welches das Leugnen eben dieses Völkermordes unter Strafe stellt – und genau das ist eine Lieblingsbeschäftigung des türkischen Staates.

Jetzt hat der französische Verfassungsrat das Gesetz gekippt. Die Leugnung des Völkermordes darf in Frankreich nicht unter Strafe gestellt werden, da es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit handle.

„Der Gesetzgeber hat es unter Strafe gestellt, an der Existenz und der juristischen Wertung eines Verbrechens zu zweifeln, das er selbst erst als solches anerkannt und eingestuft hat. […] Damit hat der Gesetzgeber die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit auf verfassungswidrige Weise eingeschränkt.“

Die Begründung ist stichhaltig, daran kann man nicht aussetzen. Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat es auch geschafft, die in Frankreich wie auch in Deutschland unter Strafe stehende Holocaustleugnung nicht anzutasten. Im Gegensatz zum Völkermord an den Armeniern ist der Holocaust nämlich in den Nürnberger Prozessen von einem Gericht und eben nicht durch ein Legislativorgan anerkannt worden.

Der französische Präsident Sarkozy, dem man sicherlich ohne schlechtes Gewissen vorwerfen kann, dass er dieses Gesetz vor allem vorangetrieben hat, um sich die Stimmen der starken armenischen Diaspora für die Präsidentschaftswahlen am 22. April zu sichern, hat umgehend einen neuen Anlauf angekündigt. Bereits vor dem Urteil hatte er verkündet sich mit einem Nein des Verfassungsrates nicht abzufinden. Schauen wir mal, wie sich sein Elan nach dem 22. April entwickelt.

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