Süddeutsche Zeitung, 01.03.2011
SZ: Guttenberg hat nicht an zwei, drei Stellen falsch zitiert. Er hat das in Dutzenden von Fällen getan und dabei das geistige Eigentum anderer zum eigenen Nutzen verwendet. Schämen Sie sich heimlich für Ihren Kabinettskollegen?
Schavan: Als jemand, der selbst vor 31 Jahren promoviert hat und in seinem Berufsleben viele Doktoranden begleiten durfte, schäme ich mich nicht nur heimlich. Und das wird Karl-Theodor zu Guttenberg nicht anders gehen […] Das Wissenschaftssystem in Deutschland ist auch deshalb so anerkannt, weil wir seitens der Politik die Souveränität und Selbstkontrolle der Wissenschaft achten. Das ist auch jetzt so. Das deutsche Wissenschaftssystem ist so effizient wie kein zweites auf der Welt. Der Wohlstand in unserem Land hängt eng mit wissenschaftlichem Fortschritt zusammen. Deshalb muss Vertrauen, das verloren gegangen ist, wiederhergestellt werden.
23.01.2013, Südwestpresse:
Südwest Presse: Käme die Universität zu dem Urteil, dass der Plagiatsvorwurf berechtigt ist: Würden Sie das akzeptieren oder notfalls gerichtlich dagegen vorgehen?
SCHAVAN: Gerade weil ich Wissenschaftsministerin bin, setze ich auf die Souveränität der Wissenschaft und den wissenschaftlichen Disput. Und ich bin davon überzeugt, dass die Vorwürfe unberechtigt sind.05.02.2013, Schavan:
„Frau Prof. Dr. Schavan wird gegen die heute mitgeteilte Entscheidung des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erheben.
Die Entscheidung ist in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen und sie ist auch materiell rechtswidrig.
Die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit des Verwaltungsverfahrens wurde durch mehrfache selektive Information der Öffentlichkeit verletzt. Die gebotenen Ermittlungen zur Feststellung einer Täuschung der Gutachter im damaligen Promotionsverfahren sind unterblieben. Förmlich gestellte Beweisanträge, die sich darauf beziehen, wurden übergangen. Das gilt beispielsweise auch für den Antrag auf Einholung eines externen Fachgutachtens. Eine Täuschung hat es nicht gegeben.
Die Entscheidung ist auch unverhältnismäßig. Die gemessen am Umfang der Doktorarbeit und ihrer Literaturnachweise geringfügige Zahl behaupteter Zitierverstöße, die sich zudem fast alle im referierenden Teil der Arbeit befinden, rechtfertigen die Rücknahme der Promotion und damit des einzigen berufsqualifizierenden Abschlusses unserer Mandantin nicht.“
Weiterer Kommentare enthalte ich mich an dieser Stelle.
Uni Düsseldorf erkennt Bildungsministerin Schavan ihren Doktortitel ab http://t.co/LkKJWiuT