Herzog August Bibliothek digitalisiert fleißig

Heise vermeldet, dass die Wolfenbüttler Herzog August Bibliothek ihre digitalisierten Werke unter eine offene Creative-Commons-Lizenz gestellt hat und lobt dies ausdrücklich. Auch die Pressemitteilung der HAB betont die Vorzüge dieser Lizenz und der freien Verfügbarkeit der Werke:

„Die Herzog August Bibliothek digitalisiert seit 1999 kostbare Teile ihrer Bestände und bietet sie online frei über das Internet an. Inzwischen sind mehr als 2,8 Millionen Seiten digitalisiert und über 17.000 alte Drucke und Handschriften verfügbar. In den letzten Jahren wurde die Frage der Lizenzierung von über das Netz angebotener Digitalisate immer drängender, da der Bedarf an möglichst bequem nachnutzbaren Digitalisaten seitens der Forschung wuchs. Für die geforderte flexible wissenschaftliche Nutzung erwies sich aber die Nutzungsordnung der Bibliothek, die noch aus dem Druckzeitalter stammte, nicht mehr geeignet. Angesichts laufender Abmahnwellen für illegal genutztes Bildmaterial im Internet herrschte vielfach auch Unsicherheit, was man mit den Digitalisaten der Bibliothek machen dürfe.

„Wir möchten den Nutzern größtmögliche Freiheit im Umgang mit unseren Quellen gewähren. Öffentliche Einrichtungen haben aus unserer Sicht eine Verpflichtung, das so zu handhaben“, betont Thomas Stäcker, Stellvertretender Leiter der Bibliothek. Um Klarheit zu schaffen und der Forschung ein möglichst offenes und einfach nachnutzbares Angebot zu machen, hat die Bibliothek nun ihre Nutzungsordnung angepasst und alle ihre Digitalisate unter eine Creative Commons Lizenz BY–SA gestellt, die eine freie Nutzung und Wiederveröffentlichung unter der Bedingung erlaubt, dass die Quelle genannt wird und die Weitergabe unter gleichen freien Bedingungen erfolgt. Auch die von der Bibliothek erstellten Volltexte und digitalen Editionen fallen unter diese Lizenz. Sie stellt damit nach dem Vorbild der
Open Source Bewegung sicher, dass diese Quellen und Forschungsergebnisse optimal zum Beispiel durch die wachsende digital humanities Bewegung genutzt werden können. Darüber hinaus sie setzt auch einen Akzent für eine offene und freie Wissenschaftskultur im Umgang mit dem uns anvertrauten Kulturerbe und den Forschungserträgen, indem sie nun zum Nutzen der Wissenschaft ungehindert und frei von rechtlichen Schranken zirkulieren können.“

Das hört sich doch erstmal positiv an. So ist etwa die digitalisierte Ausgabe des Sachsenspiegels aus dem 14. Jahrhundert durchaus sehenswert. Doch stellt sich da eine Frage: Laut Urheberrecht ist ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tod eines Autoren geschützt, danach erlöschen sämtliche Urheberrechte und es wird es gemeinfrei. Jeder kann es dann kopieren, verändern, online stellen oder ausdrucken  wie er gerade will. Auch die bloße Anfertigung einer zweidimensionalen Reproduktion verleiht noch kein neues Schutzrecht – die Bibliothek besitzt demnach überhaupt keine Rechte an den alten Werken. Sie sind gemeinfrei und so schön wie die offizielle Erklärung auch klingt: Die CC-BY-SA 3.0-Lizenz ist an dieser Stelle die unfreiere Variante. Jeder darf die Werke auch ohne irgendeine Lizenznennung nutzen.

(Abgesehen davon ist das Digitalisierungsprojekt natürlich zu loben und es ist auch verständlich, dass die Bibliothek für ihre Digitalisierungsbemühungen gerne eine gewisse Anerkennung haben will – es gehört eh zum guten wissenschaftlichen Stil, seine Quellen richtig zu zitieren. Dazu gehört selbstverständlich auch ein Direktlink zu benutzten Digitalisaten.)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu Herzog August Bibliothek digitalisiert fleißig

  1. Erbloggtes sagt:

    Es ist ein Trick, um die CC-Lizenzen zu stärken: Man muss angeben „Sachsenspiegel BY Eike von Repgow“ und wegen SA soll man dann sein eigenes Werk auch unter CC stellen. ;)

  2. Herzog August Bibliothek digitalisiert fleißig http://t.co/WbWG779mY3

  3. Pingback: Gelesen in Biblioblogs (22.KW’13) – Vertretung Lesewolke | Bibliothekarisch.de

Kommentare sind geschlossen.