Gurlitt 3 – ein kurzer Lesetipp

Für den Sonntag eine kleine Leseempfehlung zum Fall Gurlitt: Tanja Bernsau begleitet den Fall umfassend und hat mehrere interessante Artikel über Gurlitt selbst, seine Sammlung, die Praxis des Kunsthandels im Nationalsozialismus und die Monument Men. Lesen!

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5 Antworten zu Gurlitt 3 – ein kurzer Lesetipp

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  3. finder sagt:

    fundstück a propos „schwabinger kunstFUND“:
    „Fundvorschriften (BGB) setzen voraus, dass die Sache in dem
    Moment, in dem der Finder sie in Besitz nimmt, „besitzlos“ ist,
    also gar keine andere Person – weder der
    Eigentümer noch ein Dritter – sie in ihrem Gewahrsam hat.“
    folgerichtig waren presseberichte, nach denen neben den bildern
    seinerzeit auch ein herrenloser gurlitt aufgefunden worden sei.
    entgegen der meldung in der titanic wurde dessen beschlagnahmung
    vom freitag (zugunsten der übergabe an die rechtmäßigen erben
    zu einem späteren zeitpunkt) inzwischen wieder aufgehoben.

  4. Michael Schmalenstroer sagt:

    Ich empfehle an dieser Stelle ein weniger juristisches Denken und normale Umgangssprache – ich kann auch meinen Fahrradschlüssel wiederfinden, wenn ich ihn irgendwo vertrödelt habe, ohne dass ich den Besitz aufgegeben habe. Fund beschreibt eben auch etwas verloren gegangenes oder etwas unbekanntes, was dann entdeckt wird – und genau so verhält es sich im Fall Gurlitt.

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