Endlich tut sich mal etwas in Sachen Leistungsschutzrecht. Zwölf deutsche Verlagshäuser haben die Verwertungsgesellschaft VG Media beauftragt, ihre Rechte aus dem LSR wahrzunehmen. Diese soll nun in den Kampf gegen Google ziehen und Geld für die Snippets kassieren. Die Allianz zeigt sich natürlich selbstbewusst, erfolgssicher und ist sich bereits sicher, dass sie den Suchmaschinengiganten in die Knie zwingen kann. Dafür legt man das schwammig formulierte Gesetz maximal aus:
Thomas Düffert, Vorsitzender der Konzern-Geschäftsführung der Mediengruppe Madsack, sagte, das Leistungsschutzrecht greife immer dort, „wo Inhalte Dritter angezeigt werden – und seien es nur ein oder zwei Sätze.“ „Auch die Snippets in den Suchergebnissen greifen auf unsere Leistung und damit auf den wirtschaftlichen Wert dieser Verlagsleistung zu.“
Im Gesetz selbst werden „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ von einer Vergütung ausgenommen. Ob ein Satz jetzt ein kleinster Textausschnitt ist, ließ der Gesetzgeber unverständlicherweise offen und schuf so maximale Rechtsunsicherheit.
Daher freut mich diese Entwicklung: Momentan ist es schlicht und einfach unklar, was unter das LSR fällt, welche Snippetgröße bezahlt werden soll und wer überhaupt bezahlen muss. Nach Inkrafttreten des Gesetzes stellten einige Dienste wie der Nachrichtendienst für Historiker ihr Erscheinen ein während andere wie Rivva mehrere hundert Verlagsblogs aus ihrem Index warfen. Auch ich habe meine Presseschau Links.Historische erstmal dicht gemacht, weil ich keine Lust auf teure juristische Probleme hatte.
Danach passierte dann erstmal gar nichts – Google verlangte von den Verlagen, dass sie auf ihr LSR verzichten, damit diese weiterhin in Google News gelistet bleiben. Die meisten Verlage knickten hier ein, andere ließen sich auslisten. Bis heute ist das Gesetz aber durch keine weiteren Urteile konkretisiert worden und auch die Verlage selbst gaben nicht bekannt, für was sie genau Geld haben wollen. Das LSR lebte also wie §30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, welcher „Unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften“ verbietet und untersagt „Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen“ in einer juristischen Zwischenwelt. Es handelt sich um geltendes Recht, aber keiner hält sich dran und keiner kontrolliert es.
Die Verleger werden sich natürlich an Google eine blutige Nase holen. Aber vielleicht haben wir am Ende wenigstens etwas Klarheit, wie laut wir unsere Fahrzeugtüren schließen dürfen.
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